Willkommen zu unseren AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der GB Gummiwerk GmbH sind von zentraler Bedeutung für die Abwicklung unserer Geschäftsbeziehungen. Sie wurden entwickelt, um sowohl unser Unternehmen als auch unsere Kunden zu schützen und um sicherzustellen, dass alle Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GB Gummiwerk GmbH,
Käthe-Paulus-Straße 2, 31137 Hildesheim

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der GB Gummiwerk GmbH, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Werk einschließlich Standardverpackung. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise, sofern keine anderweitige Preisvereinbarung schriftlich getroffen wurde.

4. Versand und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Werk Hildesheim auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei einem Netto-Warenwert ab EUR 1.000,- erfolgt der Versand frei Haus innerhalb Deutschlands (ohne Inseln). Unterhalb dieses Wertes berechnen wir pauschal EUR 5,00 je Karton. Verlangt der Kunde eine bestimmte Versandart, gehen die daraus entstehenden Mehrkosten zu seinen Lasten. Rücksendungen müssen vorab angekündigt und mit uns abgestimmt werden. Der Rückversand der Materialien, die kostenfrei zur Weiterbearbeitung / Lohnveredelung beizustellen sind, erfolgt ausschließlich unfrei ab Werk. Reklamationen bezüglich Beschädigungen, Verlust oder Verspätungen während des Transports sind direkt an die Transportfirma zu richten.

5. Lieferzeit
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände verlängern die Lieferfrist angemessen. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Für Werkzeuge, Formen und Mundstücke gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen ohne Abzug. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Im Fall der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Stoffen erwerben wir an der neu entstandenen Ware Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen verwendeten Materialien. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Alle aus der Weiterveräußertung resultierenden Forderungen werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich, uns bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich zu benachrichtigen und auf unser Eigentum hinzuweisen. Sollten die realisierbaren Werte unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, diese Sicherheiten insoweit freizugeben. Bei Vorauszahlungen des Käufers geht das Eigentum an der Ware mit dem Eingang der Zahlung oder der Übergabe der Ware auf den Käufer über.

8. Gewährleistung
Wir haften für Mängel der gelieferten Ware gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung, es sei denn, gesetzlich sind längere Fristen zwingend vorgeschrieben. Offene Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich (per E-Mail oder Post) anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, zu melden. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach unserer Wahl entweder eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung. Wir sind jedoch nur dann zur Wahl berechtigt, wenn die gewählte Maßnahme dem Käufer zumutbar ist und ohne unangemessene Verzögerung erfolgt.

9. Haftung
Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche – insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden – sind ausgeschlossen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

10. Werkzeugkosten und Formen
Die Herstellung von Werkzeugen und Formen, einschließlich etwaiger Versuchsteile, erfolgt im Auftrag und auf Kosten des Kunden. Auch bei einer Kostenbeteiligung des Kunden bleiben alle daraus entstandenen Werkzeuge Eigentum der GB Gummiwerk GmbH. Eine Herausgabe der Werkzeuge erfolgt ausschließlich, wenn sämtliche im Zusammenhang mit der Werkzeugerstellung stehenden Kosten – insbesondere auch für eingesetzte Materialien wie Gummiprofile und Compounds – vollständig bezahlt wurden. Werkzeuge, die vom Kunden gestellt oder vollständig in dessen Eigentum stehen, werden von uns für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren nach ihrer letzten Verwendung aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, die betreffenden Werkzeuge zu entsorgen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Dies dient der Sicherstellung eines effizienten Lagerbetriebs. Kundeneigene Werkzeuge sind kostenfrei anzuliefern. Ein Rückversand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.

11. Schutzrechte Dritter
Werden Produkte nach Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Vorgaben des Bestellers gefertigt, übernehmen wir keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter. Der Besteller sichert zu, dass durch die Herstellung und Lieferung keine Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Urheberrechte verletzt werden. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei und verpflichtet sich, uns unverzüglich und in vollem Umfang bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen. Wir sind nicht verpflichtet, die Schutzrechtslage hinsichtlich der vom Besteller bereitgestellten Unterlagen oder Spezifikationen zu prüfen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Schutzrechte, sofern die Lieferung oder Nutzung der Produkte außerhalb Deutschlands erfolgt oder beabsichtigt ist.

12. Datenschutz
Die GB Gummiwerk GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website verfügbar ist.

13. Exportkontrolle
Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden nationalen und internationalen Exportkontrollvorschriften, einschließlich der Vorschriften der Europäischen Union, der USA sowie anderer relevanter Rechtsvorschriften, einzuhalten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass die gelieferten Produkte nicht in Länder oder an Endverwender exportiert werden, für die ein Exportverbot oder eine Exportbeschränkung besteht. Der Weiterexport der gelieferten Produkte kann in bestimmten Fällen genehmigungspflichtig sein. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Genehmigungen vor dem Export zu beantragen und die Lieferung nur nach Vorliegen der entsprechenden Genehmigungen durchzuführen.

14. ESG / Nachhaltigkeit
Die GB Gummiwerk GmbH verpflichtet sich zu verantwortungsvollem Handeln im Sinne ökologischer, sozialer und ethischer Standards. Unsere Kunden verpflichten sich, diese Prinzipien ebenfalls zu wahren, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Compliance.

15. Elektronische Kommunikation
Vertragsbezogene Kommunikation kann auch in elektronischer Form erfolgen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen oder eines darauf basierenden Liefergeschäfts ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall eine gültige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Erfüllungsort für alle aus dem Liefergeschäft resultierenden Verpflichtungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Liefergeschäft ergeben, ist Hildesheim. Für sämtliche vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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